1876

2007

   
 

Friedrich Ludwig Schröder

 
 

Kinderstiftung

 

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Steuerliche Anerkennung

Unsere Bestätigung als steuerlich anerkannte mildtätige Stiftung, welche gem. § 5 (1)  Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit ist, berechtigt uns, für Spender eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigung  im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes über Geld- oder Sachspenden zu erteilen.

Unser zuständiges Finanzamt Hamburg-Mitte -Altstadt hat uns unter  der Steuernummer 17/406/00229 als mildtätige  Einrichtung anerkannt und uns einen  entsprechenden Bescheid nebst Freistellungsbescheinigung erteilt.

Spendenkonto:  Hamburger Sparkasse, 1280 / 154 376  (BLZ 200 505 50)